Neben den sonst geltenden Ordnungen gilt speziell für die Nutzung der von der Schule selbst gehosteten Schulcloud „k-gb-cloud.de“ folgendes:
Nutzungsordnung der Schulcloud „k-gb-cloud.de“
A. Allgemeines
Die Schule stellt die für eine zeitgemäße Ausbildung erforderlichen Portale zur Verfügung. Dieses Schulcloud-Portal „k-gb-cloud.de“ bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Daher sind alle Beteiligten gehalten, dieses Portal verantwortungsvoll zu nutzen. Diese Nutzungsordnung stellt dafür den Rahmen zur Verfügung. Nachfolgende Regelung gilt für die Nutzung des Schulcloud-Portals im Rahmen des Unterrichts, der Projektarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts.
Das Kopernikus-Gymnasium Blankenfelde-Mahlow legt für den Umgang mit diesem Portal die folgende Nutzungsvereinbarung fest. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung des Portals, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung des Portals mit privaten oder an öffentlich zugänglichen Geräten.
B. Nutzungsregeln
Nutzungszweck
Das Schulcloud-Portal „k-gb-cloud.de“ darf ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes (sowohl client- als auch serverseitig). Für die abgelegten Daten trägt der jeweilige Benutzer die Verantwortung im Hinblick darauf, dass die Daten keinerlei gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (z.B. gewaltverherrlichende, rassistische und offensichtlich illegale Inhalte). Die Schule und die Administration distanzieren sich von den abgelegten Inhalten in jeglicher Form. Bei Datenverlust wird keine Gewährleistung dafür gegeben, dass die Daten wiederhergestellt werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass die Daten der jeweiligen Benutzerin / des jeweiligen Benutzers nach dem Verlassen der Schule automatisiert gelöscht werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Speicherkontingents.
Benutzerkonten (Nutzerkennung) und Passwörter
Die Nutzerkennung der Personen entspricht im Regelfall der Schul-E-Mail-Adresse, die für die Anmeldung an den Schulcomputern verwendet wird. Mit dieser individuellen Nutzerkennung kann das Benutzerkonto über „https://www.k-gb-cloud.de/“ aktiviert werden. Während der Aktivierung muss ein selbst gewähltes Passwort eingegeben werden, das den geltenden Kennwortrichtlinien entspricht. Hiermit ist eine Anmeldung am Portal von Schulcomputern und privaten Geräten möglich. Eine Kontoaktivierung kann nur nach Zustimmung zu dieser Nutzungsvereinbarung erfolgen.
Ohne individuelle Nutzerkennung und Passwort ist keine Arbeit mit dem Portal möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Nutzerin oder der Nutzer abzumelden.
Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Kennwort und der damit verbundene Zugriff auf verschiedenste Daten vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einer fremden Nutzerkennung und/oder einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, die Nutzerkennung der Schule mitzuteilen.
Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische oder offensichtlich illegale Inhalte zu speichern.
Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Protokollierung des Datenverkehrs (Internetverbindungen) wird für ein Schuljahr gespeichert. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der Cloud begründen.
Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in begründeten Fällen des Verdachts von Missbrauch bei den zuständigen IT-Mitarbeitern geltend machen. Dabei wird innerhalb der Schule mind. das „Vier-Augen-Prinzip“ beachtet bzw. je nach Sachverhalt die/der Datenschutzbeauftragte oder der Personalrat der Lehrerinnen und Lehrer hinzugezogen. Die Daten der Nutzerinnen und Nutzer (z.B. Unterrichtsmaterial / -ergebnisse) werden nach Austreten der Anwender aus der Schulorganisation spätestens nach einem Monat, bzw. zu Beginn des 2. Monats eines jeden neuen Schuljahres gelöscht.
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht und zur Leistungsbewertung berechtigt, die Nutzerdaten zu sichten und zu kontrollieren.
Der über das Portal zur Verfügung gestellte Speicherplatz für jeden Benutzer ist in seiner Größe und in den Dateitypen (Speicherung von z.B. Word-Dokumenten, PowerPoint Präsentationen usw.) beschränkt. Täuschungsversuche jeglicher Art gegen die vorstehende Regelung werden der Schulleitung mitgeteilt und können schulordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Es ist untersagt, Sicherheitsmechanismen zu überwinden oder außer Kraft zu setzen.
C. Ergänzende Regeln für die Nutzung des Portals mit privaten oder an öffentlich zugänglichen Geräten
Nutzungsberechtigung
Die Nutzung ist von privaten oder über öffentlich zugängliche/n Geräte/n möglich. Jeder Nutzer muss selbst Sorge tragen, dass die üblichen Sicherheitsregelungen eingehalten werden (aktuelles Betriebssystem, aktueller Patch-Stand, Virenschutz, Firewall).
Bei öffentlich zugänglichen Geräten ist darauf zu achten, dass die Anmeldedaten nicht abgefischt werden können und das Abmelden nach der Nutzung unbedingt erfolgen muss.
D. Schlussvorschriften
Diese Nutzungsvereinbarung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung (Schulvereinbarung) und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Die Schulleitung bestimmt Fachkräfte, die stellvertretend für sie die in dieser Nutzungsvereinbarung der „Schule“ zugewiesenen Kompetenzen und Aufgaben wahrnehmen. Die Regelung wird allen Schülerinnen und Schülern in geeigneter Weise bekannt gegeben. Bei der Auswertung der Nutzerdaten ist im Rahmen des „Vier-Augen-Prinzips“ entweder die Verbindungslehrerin / der Verbindungslehrer oder ein Mitglied der Schülervertretung zu beteiligen.
Alle Nutzerinnen und Nutzer werden über diese Nutzungsvereinbarung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler versichern online durch das Akzeptieren der Vereinbarung bei der Kontoaktivierung, dass sie für die Einhaltung diese Vereinbarung Sorge tragen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Belehrung der Nutzerinnen und Nutzer statt. Nutzerinnen und Nutzer, die verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.